Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Sa 833/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.03.2011, Az. 2 Ca 5662/10, wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte unter Neufassung der Ziffern 1. und 2. des arbeitsgerichtlichen Urteils insgesamt verurteilt, an den Kläger 1.913,76 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 53,16 € seit dem 01.01.2009 und dem jeweils Ersten der bis einschließlich 01. Juli 2011 folgenden Monate

sowie für die Zeit ab dem 01.07.2011 eine monatliche Betriebsrente von 1.157,66 € brutto zu zahlen.

Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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