Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 373/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.01.2011 – 3 Ca 559/10 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 9.551,-- € festgesetzt.


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