Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 509/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 10.02.2011 – 3 Ca 678/10 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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