Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 337/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 08.03.2011 - 1 Ca 252/10 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.321,70 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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