Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 629/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 8. Juli 2011 (8 Ca 1468/11) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen


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