Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1176/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.08.2009 – 4 Ca 1334/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.363,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 23.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 52,38 %, die Beklagte zu 47,62 %.

Die Revision wird zugelassen.


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