Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 315/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.01.2012 – 3 Ca 2414/11 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 31.08.2011 nicht beendet worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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