Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 234/12

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 30.03.2012 – 1 BV 69/11 – wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,-- € zu tragen.


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