Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 259/12

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.04.2012 – 1 BV 81/11 – wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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