Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 714/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 18.04.2012 – 3 Ca 673/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu Ziffer 1 nach Neufassung des Klageantrags wie folgt lautet:

 

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem von der Beklagten ausgeführten Bauvorhaben „G2" in L1 auch über den mit der Widerklage geltend gemachten Umfang hinaus – soweit nicht ohnehin rechtskräftig abgewiesen – nicht zusteht.

 

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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