Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 63/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrates und des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.06.2012 – 3 BV 6/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

 

Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, an den Beteiligten zu 2) 287,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2012 zu zahlen.

 

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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