Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 10/13

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 31.08.2012 – 1 BV 3/12 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag abgewiesen wird.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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