Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 21/13

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 29.11.2012 – 2 BV 16/12 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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