Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 16/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.08.2012 – 1 BV 31/12 – abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, die zum 15.11.2011 vorgenommene Versetzung des Arbeitnehmers H1-N1 aus dem Bereich Werkstattjahr des Geschäftsfeldes Berufsorientierung in den Bereich BaE = Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung des Geschäftsfeldes Ausbildung integrativ aufzuheben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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