Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 560/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.10.2012 - 4 Ca 1107/12- wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 598,52 Euro festgesetzt.


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