Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 18/13

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 5. Oktober 2012 – 2 Ca 786/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 25. April 2012 aufgelöst worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger hat 2/3, die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.


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