Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 905/12

Tenor

1.  Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 27. Oktober 2011 – 4 Ca 1120/11 – wird hinsichtlich des geltend gemachten Restlohns für den Monat März 2011 in Höhe von 179,87 Euro brutto nebst Rechtshängigkeitszinsen als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

2.  Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.  Die Revision wird nicht zugelassen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.