Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Sa 1706/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgericht Herford vom 24. Oktober 2012 (2 Ca 380/12) abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.357,28 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Mai 2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 8,5 %, die Beklagte zu 91,5 %. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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