Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 138/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 5. März 2013 (5 Ca 1485/12) abgeändert.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug in vollem Umfang mit Wirkung vom 31. August 2012 bewilligt.

Zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug wird ihm Rechtsanwalt M1 aus R1 beigeordnet.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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