Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 18/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.11.2012 aufgehoben.

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitgegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird für beide Parteien zugelassen.


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