Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 160/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 7. Januar 2013 (4 Ca 2269/08) aufgehoben.

Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 2. Dezember 2008 (4 Ca 2269/08) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2009 (18 Sa 1030/09) bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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