Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 118/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 15.02.2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.333,33 EUR festgesetzt.


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