Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 234/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.04.2013 - 1 Ca 1515/12 abgeändert und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagen jeweils ½ zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.332,80 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger und die Beklagten zugelassen.


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