Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 942/13

Tenor

Die Berufungen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 18.06.2013 – 1 Ca 1445/13 – werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor nach Neufassung des Klageantrages hinsichtlich des Feststellungsbegehrens wie folgt gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Arbeitsvergütung zu zahlen in Höhe von Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.  der den Vollzeitbeschäftigten gewährten Vergütung.

Von den Kosten des 2. Rechtszuges trägt die Klägerin 1/6, die Beklagte 5/6.

Die Revision wird zugelassen.


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