Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 32/15

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine  vom 17.11.2014  in  der Form  vom  12.01.2015    – 1 BV 24/14 – wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 50,-- € zu tragen.


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