Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 48/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 19.11.2014 – 2 BV 52/14 – abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren  des ersten Rechtszuges auf 6.250,-- € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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