Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1411/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 28.08.2014 – 5 Ca 1228/14 – teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 297,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 23.06.2014 erteilte Abmahnung aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 74 % und die Beklagte zu 26 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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