Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 TaBV 15/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss desArbeitsgerichts Münster vom 22.01.2015 – 3 BV 43/14 – unterZurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

  • 1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Thema „Vergabe und Vergütung von Revisions- und Schließtätigkeiten“, mit den insbesondere zu regelnden Eckpunkten,

-          freiwillige Zulage für die Ausübung der Revisions- und Schließtätigkeit

-          Zeitpunkt der Vergabe der Revisions- und Schließtätigkeit

-          Revisionsvergabe nach Mitarbeitergruppen (geringfügig Beschäftigte, Mitarbeiter im Verkauf)

-          vorherige Schulungsteilnahme

wird der Richter des Landesarbeitsgerichts Hamm, Herr T, bestellt.

  • 2. Die Anzahl der Beisitzer wird auf je 2 festgesetzt.


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