Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 6 Ta 277/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2015 – 4 Ga 2034/13 - wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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