Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 249/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wir der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 22.10.2014 – 3 Ca 604/15 abgeändert und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 151.631,84 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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