Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Ta 175/16

Tenor

  • 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 23.03.2016 - 4 BV 107/15 - abgeändert und der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 145.000,-- € festgesetzt.

  • 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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