Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 1122/17

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.05.2017, Aktenzeichen 10 Ca 4180/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, dem Beklagten ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.


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