Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 367/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 06.07.2018 gegen den Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 05.06.2018 – 4 Ca 246/18 - wird der Beschluss teilweise abgeändert.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gem. Beschluss vom 05.06.2018 erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger derzeit keine Raten aus dem Einkommen zu leisten hat.


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