Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 872/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.1999 - 6 Ca 3528/98 -

abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen

den Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der

Beklagten vom 08.04.1998 nicht aufgelöst worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auch über den

30.06.1998 hinaus weiterzubeschäftigen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger

zu 1/7, die Beklagte zu 6/7.


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