Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 58/00

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.10.1999 verkün-dete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 15 Ca 4942/99 - abgeän-dert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund des Arbeitsvertrages vom 06.04.1999 am 16.06.1999 geendet hat, sondern über diesen Termin hinaus mit 17/27 Unterrichtswochenstunden fortbesteht.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

3. Die Revision wird zugelassen.


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