Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 (7) Sa 96/01

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2000

                            - 7 Ca 5966/00 - wird abgeändert:

                            Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien

                            durch die Kündigung der Beklagten vom 28.06.2000, zuge-

                            gangen am 28.06.2000, nicht aufgelöst worden ist, sondern

                            über den 31.12.2000 hinaus fortbesteht.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt bis zur teilweisen Klage-

                            rücknahme der Kläger zu 2/5, die Beklagte zu 3/5.

                            Danach trägt die Kosten des Rechtsstreits die Beklagte

                            insgesamt.

                            Die Revision wird nicht zugelassen.


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Entscheidungsgründe

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