Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 522/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

- 3 Ca 24/01 - unter Zurückweisung der Berufung im Üb-rigen - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.432,04 DM - sechstausendvierhundertzweiunddreißig 4/100 Deutsche Mark - brutto abzüglich 500,80 DM

- fünfhundert 80/100 Deutsche Mark - netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zent-ralbank seit dem 15.11.2000 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.602,10 DM - fünftausendsechshundertzwei 10/100 Deutsche Mark - brutto abzüglich 500,80 DM - fünfhundert 80/100 Deutsche Mark - netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 15.12.2000 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits in I. Instanz trägt zu 79,5 % die Klägerin, im Übrigen die Beklagte; die Kos-ten des Rechtsstreits in II. Instanz trägt zu 73,2 % die Klägerin, im Übrigen die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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