Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 50/02

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 06.03.2002 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg - 2 BV 47/01 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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