Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 350/02

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse hin wird der

Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln

vom 28.08.2002 in Verbindung mit dem arbeitsgericht-

lichen Beschluss vom 25.09.2002 und dem Nichtab-

hilfebeschluss vom 08.10.2002 abgeändert:

Die dem beigeordneten Klägervertreter zustehenden

PKH-Gebühren werden auf 694,84 EUR festgesetzt.

Der weitergehende Feststellungsantrag wird zurück-

gewiesen.


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