Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 (1) Sa 1231/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.08.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 3 Ca 844/02 - abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, den Kläger als Fachkraft für Arbeitssicherheit organisatorisch an den Fachbereich Qualitätsmanagement (QM) anzubinden.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bis zum 28.06.2001 bestehenden Bedingungen als Sicherheitsingenieur im Rahmen einer Stabsstelle unmittelbar unter der Geschäftsleitung weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.