Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 (8) Sa 1082/00

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2000 – 5 Ca 8082/99 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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