Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Ta 209/03

Tenor

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom

10.04.2003 - 2 Ca 6288/02 - wird abgeändert:

Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsan-

walt S Prozesskostenhilfe beginnend mit

dem 12.02.2002 bewilligt.

Ratenzahlungen werden im Hinblick auf die

persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

des Klägers nicht angeordnet.


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Referenzen

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