Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 525/03

Tenor

1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Teil-Urteil

des Arbeitsgerichts Köln vom 03.04.2003 - 6 Ca 7660/02 -

wird zurückgewiesen.

2. Unter Zurückweisung im Übrigen wird das Teil-Urteil des

Arbeitsgerichts Köln vom 03.04.2003 - 6 Ca 7660/02 -

auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert und

zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis

der Parteien aufgrund der Befristung nicht zum

17.07.2002 beendet worden ist.

2. Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin

als Lehrerin an einer Schule, die zum Zuständig-

keitsbereich des Schulamtes für die Stadt Köln

gehört, weiter zu beschäftigen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.