Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 TaBV 74/03

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 26.08.2003

- 4 BV 8/03 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen


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