Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 916/02

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das am 02.05.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 3 Ca 3198/01 - im Zahlungsausspruch und den Kosten abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Verdienstausgleich für die Zeit vom 01.04.2001 bis 31.03.2002 in Höhe von 853,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins

aus 132,85 EUR seit dem 01.07.2001,

aus 42,43 EUR seit dem 01.10.2001,

aus 182,96 EUR seit dem 01.01.2002 und

aus 494,77 EUR seit dem 01.04.2002

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu

57,5 %, der Beklagten zu 42,5 % auferlegt.

2. Die Revision wird zugelassen.


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