Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 (13) Sa 1380/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.07.2003 - 15 Ca 8744/02 - geändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigungen der Beklagten vom 22.08.2002 und 28.08.2002 zum 31.03.2003 beendet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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