Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 1228/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.10.2002

verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 10603/01 -

teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der

Parteien die tariflichen Regelungen zur Abwendung

sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen

(Rationalisierungsschutzvertrag) der Druckindustrie vom

06.07.1984 Anwendung finden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits werden

dem Kläger zu 83 %, der Beklagten zu 17 % auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu

88 %, die Beklagte zu 12 % zu tragen.

3. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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