Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 (9) Sa 427/03

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 09.12.2003 - 13 (6) Sa 427/03 - wird aufgehoben.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.12.2002

- 11 Ca 1842/02 - wird auf die Berufung der Beklagten insgesamt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits - mit Ausnahme der Säumniskosten, die die Beklagte trägt, werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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