Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 237/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den prozesskostenhilfeändernden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.02.2004 - 14 Ca 7126/03 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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