Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 TaBV 42/04

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss

des Arbeitsgerichts Köln vom 14.05.2004 - 1 BVGa 17/04 -

abgeändert:

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es bis zu einer

Entscheidung im parallel eingeleiteten Hauptsachever-

fahren vor dem Arbeitsgericht Köln zu unterlassen, Dienst-

pläne zu erstellen und zu veröffentlichen, sofern der An-

tragsteller die Zustimmung zu den Dienstplänen nicht er-

teilt hat oder ein die Erstellung und Veröffentlichung von

Dienstplänen betreffender Spruch der Einigungsstelle

vorliegt.

2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhand-

lung gegen die Verpflichtung zu Ziffer 1., - bezogen auf

jeden Dienstplan - ein Ordnungsgeld in Höhe von

10.000,-- EUR angedroht.

3. Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.


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Referenzen

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